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   VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12   

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VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12 (https://dejure.org/2013,21911)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.08.2013 - 2 L 380/12 (https://dejure.org/2013,21911)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. August 2013 - 2 L 380/12 (https://dejure.org/2013,21911)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -).

    Seine Auswahl erscheint möglich (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -); er hat mithin einen Anspruch auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -).

    Seine Auswahl erscheint möglich (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -); er hat mithin einen Anspruch auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -).

    Seine Auswahl erscheint möglich (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -); er hat mithin einen Anspruch auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass Inhaber höherwertiger Dienstposten leistungsstärker sind als Inhaber niedriger bewerteter Dienstposten (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach Juris, mw.N).

    Eine Regelbeurteilungspflicht, nach der anlassunabhängig in regelmäßigen Zeitabständen zu beurteilen ist, könnte sich zudem nicht nur aus einfachgesetzlichen Vorschriften - wie etwa aus § 21 BBG, dessen Regelung im § 19 LBG Bbg keine Entsprechung gefunden hat - sondern darüber hinaus auch aus dem Verfassungsrecht ergeben (so: OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 - zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    In diesem Zusammenhang kann bereits nicht ausgeschlossen werden, dass das von der Antragsgegnerin durchgeführte Beförderungsverfahren im Wege der sogenannten Dienstpostenbündelung bzw. "Topfwirtschaft", d.h. die Anhebung des Statusamtes der Ausgewählten unter Beibehaltung des innegehabten Dienstpostens, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen einer Verletzung des gesetzlichen Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung gem. § 18 Bundesbesoldungsgesetz sowie Fehlens eines höherwertigen Amtes, an dessen Anforderungen die einzelnen Beförderungsbewerber bei einem Leistungsvergleich zu messen wären, rechtswidrig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, zitiert nach Juris).

    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (BVerfG, Beschluss vom 07. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seine Dienstvorgesetzten im vollen Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, BayVBl. 1981, 54).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Bei seiner Auswahlentscheidung ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip der Bestenauslese selbst nicht infrage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109; OVG Berlin-Brandenburg, zuletzt Beschluss vom 24. Februar 2011 - 6 S 35.10 -, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 B 157/01 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat - wie vorliegend die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die dienstliche Beurteilung der Beamten im Landesdienst (im Folgenden: BeurtVV) vom 16. November 2010 (ABI. 51/10, S. 2056) - kann das Gericht nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 -, DVBl. 1994, 112).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Dazu zählt insbesondere, dass der Dienstherr nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) abweicht (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 - DVBl. 1994, 118 f.; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2004 - 3 B 321/02 - S. 3 f. des E.A.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (ständige Rechtsprechung vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 ff., 266 und vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 - ZBR 2000, 303 f.).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die

  • OVG Brandenburg, 04.03.2003 - 3 B 321/02

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung zur

  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; erfolgreiche Dienstpostenwahrnehmung;

  • VG Frankfurt/Oder, 20.02.2021 - 2 L 587/20
    Dies sei - neben anderen Punkten - bereits von der erkennenden Kammer in ihrem Beschluss vom 26. August 2013 (2 L 380/12) moniert worden.

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 26. August 2013 (2 L 380/12) die Beurteilungspraxis des Antragsgegners rügt, ist diese Rechtsprechung zum Teil bereits nicht einschlägig, im Übrigen wird an ihr nicht weiter festgehalten.

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